FAQ
Sie haben Fragen zu unserem Forderungsmanagement oder benötigen Informationen zu unseren Dienstleistungen? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen, die uns regelmäßig gestellt werden. Wir haben die häufigsten Anliegen unserer Mandanten zusammengefasst und verständlich beantwortet.
Kompetenz in der Inkassobranche seit 1989
Vertrauen, Zuverlässigkeit und Seriosität prägen unsere Arbeit.
Für Gläubiger
Sie haben Fragen zu unserem Forderungsmanagement oder zum Ablauf des Inkassoverfahrens? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen, die uns Gläubiger regelmäßig stellen. Von der ersten Kontaktaufnahme über das vorgerichtliche Inkasso bis hin zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – wir erläutern Ihnen transparent alle Schritte unserer Dienstleistung. Sollten Sie darüber hinaus spezielle Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, kontaktieren Sie uns gerne direkt. Unser erfahrenes Team steht Ihnen bei allen Anliegen rund um die professionelle Einziehung Ihrer Forderungen zur Verfügung.
Wann sollte ich ein Inkassounternehmen beauftragen?
Ein Inkassounternehmen sollten Sie beauftragen, wenn Ihre eigenen Mahnungen erfolglos geblieben sind – typischerweise nach zwei bis drei Mahnungen. Je früher Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, desto höher sind die Erfolgsaussichten. Besonders empfehlenswert ist die Beauftragung, wenn der Schuldner nicht mehr auf Ihre Kontaktversuche reagiert oder Zahlungsvereinbarungen nicht einhält.
Welche Kosten entstehen mir als Gläubiger?
Wir arbeiten nicht nach dem Erfolgsmodell. Die Beratung ist grundsätzlich kostenfrei. Für den Forderungseinzug entstehen Gebühren und Auslagen. Die Gebührenberechnung erfolgt nach der Schwarzwälder Gebührentabelle.
Die im Zuge des vorgerichtlichen Mahn- und gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens anfallenden Gebühren und Auslagen werden unseren Kunden in Rechnung gestellt.
Zahlt ein Schuldner/eine Schuldnerin die Gesamtforderung, so erhält der Kunde die Gebühren und Auslagen zurückerstattet, für welche er in Vorlage getreten ist.
Welche Unterlagen benötigen Sie von mir?
Wir benötigen Kopien aller Rechnungen (gerne per E-Mail), sowie eine Kopie der letzten Mahnung/Zahlungserinnerung. Sofern weiterer Schriftwechsel zwischen Gläubiger und Schuldner erfolgte, müssten wir auch hierüber in Kenntnis gesetzt werden.
Wie lange dauert es, bis ich mein Geld erhalte?
Hierüber kann keine konkrete Aussage getroffen werden. Von unserer Seite werden alle erforderlichen Maßnahmen in die Wege geleitet, welche dem Einzug der einzelnen Forderungen dient. Wir arbeiten zügig und zeitsparend. Ebenfalls vermeiden wir eine unnötige Kostenproduktion. Die Zahlungsmoral hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab.
Was passiert, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist?
Wenn der Schuldner nachweislich zahlungsunfähig ist, prüfen wir zunächst alle Möglichkeiten wie Pfändung von Lohn oder Bankkonten. Bei Insolvenz melden wir Ihre Forderung zur Insolvenztabelle an und überwachen das Verfahren für Sie. In manchen Fällen können wir auch Altforderungen übernehmen. Wir beraten Sie ehrlich über die realistischen Erfolgsaussichten, damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können.
Kann ich den Inkassoauftrag jederzeit zurückziehen?
Ja, ein Inkassoauftrag kann jederzeit, ohne Angaben von Gründen, widerrufen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt bereits angefallene Kosten/Gebühren müssen allerdings vergütet werden.
Werden meine Geschäftsbeziehungen zum Schuldner beschädigt?
Wir arbeiten stets sachlich und professionell, um die Geschäftsbeziehung nicht unnötig zu belasten. Unser Ziel ist eine außergerichtliche Einigung, die für beide Seiten akzeptabel ist. Viele Schuldner reagieren auf professionelle Inkassoschreiben konstruktiver als auf weitere Mahnungen des Gläubigers selbst. In sensiblen Fällen können wir unsere Vorgehensweise mit Ihnen abstimmen.
Was unterscheidet Sie von anderen Inkassounternehmen?
Wir bieten Ihnen transparente Kostenstrukturen, rechtssichere Verfahren aufgrund langjähriger Berufserfahrung und eine umfassende Begleitung in vorgerichtlichen und gerichtlichen Verfahren an.
Was unterscheidet Sie von anderen Inkassounternehmen?
Wir bieten Ihnen transparente Kostenstrukturen, rechtssichere Verfahren aufgrund langjähriger Berufserfahrung und eine umfassende Begleitung in vorgerichtlichen und gerichtlichen Verfahren an.
Können Sie auch ältere Forderungen eintreiben?
Ja, wir übernehmen auch titulierte Altforderungen (nicht titulierte Altforderungen sind in der Regel gesetzlich verjährt – auf die Verjährung muss hingewiesen werden).
Die regelmäßige Verjährungsfrist von „gewöhnlichen" Forderungen beträgt 3 Jahre (jeweils zum 31.12.) – sofern sie nicht tituliert sind. Auch bei bereits eingeholten Vollstreckungstiteln können wir die weitere Beitreibung für Sie übernehmen. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Altfälle.
Für Schuldner
Sie haben allgemeine Fragen oder eventuell auch Post von uns erhalten und haben Fragen dazu? Das ist verständlich. Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Forderungsmanagement und Inkassoverfahren. Wir erklären Ihnen, welche Schritte Sie unternehmen können, welche Rechte Sie haben und wie Sie am besten vorgehen. Unser Ziel ist es, Ihnen Klarheit zu verschaffen und gemeinsam eine Lösung zu finden. Zögern Sie nicht, sich bei weiteren Fragen direkt an uns zu wenden. Wir stehen Ihnen für ein klärendes Gespräch zur Verfügung und helfen Ihnen gerne weiter.
Warum wurde ein Inkassounternehmen eingeschaltet?
Ein Inkassounternehmen wird beauftragt, wenn frühere Zahlungsaufforderungen des Gläubigers erfolglos blieben. Dies geschieht üblicherweise nach mehreren Mahnungen oder wenn vereinbarte Zahlungsfristen nicht eingehalten wurden. Die Beauftragung eines Inkassounternehmens ist ein rechtlich zulässiges Mittel des Gläubigers, seine berechtigten Forderungen durchzusetzen. Nehmen Sie die Angelegenheit ernst und reagieren Sie zeitnah.
Muss ich die Inkassokosten bezahlen?
Ja, wenn die Forderung berechtigt ist und Sie in Verzug sind, müssen Sie neben der Hauptforderung und den Verzugszinsen auch die angefallenen Inkassokosten tragen. Die Inkassokosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und sind gesetzlich geregelt. Überhöhte Forderungen müssen Sie nicht akzeptieren. Bei Zweifeln an der Höhe der Inkassokosten können Sie diese prüfen lassen oder uns ansprechen.
Was passiert, wenn ich nicht zahle oder nicht reagiere?
Wenn Sie nicht reagieren, leiten wir nach Fristablauf das gerichtliche Mahnverfahren ein. Dies führt zu weiteren Kosten für Sie. Nach Erlass eines Vollstreckungsbescheids kann die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden: Pfändung von Lohn, Bankkonto oder anderen Vermögenswerten. Zusätzlich kann ein negativer Eintrag bei Auskunfteien erfolgen, der Ihre Bonität beeinträchtigt. Reagieren Sie daher rechtzeitig, um eine Eskalation zu vermeiden.
Kann ich in Raten zahlen?
Grundsätzlich (von unserer Seite) ja. Letztendlich entscheidet jedoch der Auftraggeber (Kunde), ob er eine außergerichtliche Ratenzahlungsvereinbarung zustande kommt, bzw. ob er dieser zustimmt. Wurden bereits im Vorfeld Zahlungszusagen getätigt, jedoch nicht eingehalten, hat die Entscheidung des Kunden (ATG) Vorrang.
Die Forderung ist unberechtigt – was kann ich tun?
Wenn Sie die Forderung für unberechtigt halten, widersprechen Sie schriftlich und begründen Sie detailliert, warum Sie nichts schulden. Legen Sie Beweise bei (z.B. Zahlungsnachweise, Verträge, Korrespondenz). Ignorieren Sie das Inkassoschreiben nicht, sondern reagieren Sie innerhalb der gesetzten Frist. Bei unbegründeten Forderungen stellen wir das Verfahren ein. Im Zweifel sollten Sie rechtlichen Rat einholen, beispielsweise bei einem Anwalt oder einer Verbraucherzentrale.
Wie erkenne ich ein seriöses Inkassoschreiben?
Ein seriöses Inkassoschreiben enthält: den Namen und die vollständige Anschrift des Inkassounternehmens, eine genaue Aufschlüsselung der Forderung (Hauptforderung, Zinsen, Kosten), die Rechtsgrundlage der Forderung, eine angemessene Zahlungsfrist, sowie unsere Registrierungsnummer (Inkassounternehmen müssen registriert sein). Seien Sie vorsichtig bei E-Mails mit Zahlungslinks oder ungewöhnlichen Zahlungsaufforderungen – kontaktieren Sie im Zweifel das Inkassounternehmen direkt.
Was ist ein gerichtliches Mahnverfahren?
Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung von Geldforderungen. Der Gläubiger beantragt beim Gericht einen Mahnbescheid, der Ihnen zugestellt wird. Sie haben dann zwei Wochen Zeit für einen Widerspruch. Widersprechen Sie nicht, ergeht ein Vollstreckungsbescheid, der nach weiteren zwei Wochen rechtskräftig wird. Dieser ist dann ein vollstreckbarer Titel. Die Verfahrenskosten müssen Sie zusätzlich tragen.
Ich habe finanzielle Probleme – wer kann mir helfen?
Bei finanziellen Schwierigkeiten sollten Sie nicht den Kopf in den Sand stecken. Kontaktieren Sie uns, um eine realistische Lösung zu finden. Zusätzlich können Sie sich an Schuldnerberatungsstellen wenden (z.B. Caritas, Diakonie, kommunale Beratungsstellen). Diese bieten kostenlose oder kostengünstige Beratung. Bei Überschuldung kann auch ein Verbraucherinsolvenzverfahren eine Option sein. Je früher Sie handeln, desto mehr Möglichkeiten haben Sie.
Wie lange kann eine Forderung eingetrieben werden?
Die regelmäßige Verjährungsfrist für Forderungen beträgt drei Jahre und beginnt am Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Allerdings können bestimmte Handlungen die Verjährung hemmen oder neu beginnen lassen, etwa durch Mahnbescheid oder Anerkenntnis. Ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel verlängert die Verjährung auf 30 Jahre. Die Verjährung schützt Sie nicht automatisch – Sie müssen sich darauf berufen.
Auch Teilzahlungen, bzw. Ratenzahlungen stellen ein Anerkenntnis einer Forderung dar und unterbrechen somit die Forderungsverjährung.
Kann ich mit dem ursprünglichen Gläubiger direkt verhandeln?
Die direkte Verhandlung mit dem Gläubiger ist jederzeit möglich – sofern der Gläubiger dies zulässt. Auch Zahlungsanweisungen können direkt an den Gläubiger vorgenommen werden.